AGB

der raumgut Immobilien GmbH

Vorbemerkung

Wir, d.h. die raumgut Immo­bi­lien GmbH, widmen uns der Erfül­lung unserer Makler­auf­träge mit größter Sorg­falt und in Wahr­neh­mung der Inter­essen unserer Auftrag­geber.

Unsere Tätig­keit erfolgt auf Grund­lage der §§ 652 ff. BGB, im Einklang mit den allge­meinen aner­kannten kauf­män­ni­schen Grund­sätzen und unter Einhal­tung der Stan­des­re­geln unseres Berufs­standes. Im rechts­ge­schäft­li­chen Verkehr mit unsern Auftrag­ge­bern legen wir zusätz­lich die hier abge­druckten „Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen“ („AGB“) zugrunde.

§ 1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Infor­ma­tionen und Unter­lagen inkl. unserer Objekt­nach­weise und/oder damit im Zusam­men­hang stehender Infor­ma­tionen (nach­fol­gend die „Infor­ma­tionen“ genannt) sind ausschließ­lich für unsere Auftrag­geber bestimmt und dürfen nur mit schrift­li­cher Einwil­li­gung der raumgut Immo­bi­lien GmbH an Dritte weiter­ge­geben werden. Die Auftrag­geber dürfen die Infor­ma­tionen ausschließ­lich zu dem im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Im Falle einer unbe­fugter Weiter­gabe und/oder einer vertrags­wid­rigen Nutzung der Infor­ma­tionen haben wir, die raumgut Immo­bi­lien GmbH, Anspruch auf eine Vertrags­strafe in Höhe der verein­barten Provi­sion. Die Geltend­ma­chung eines weiter­ge­henden Scha­dens­an­spruchs behalten wir uns vor.

§ 2 Vorkenntnis

Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon inner­halb sieben Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.

§ 3 Datenschutz

Der Auftrag­geber erklärt sich ausdrück­lich damit einver­standen, dass die raumgut Immo­bi­lien GmbH zur Erfül­lung Ihrer Verpflich­tungen befugt ist, die notwen­digen perso­nen­be­zo­genen Daten des Auftrag­ge­bers nach Maßgabe der gesetz­li­chen Rege­lungen zu verar­beiten.

§ 4 Vertragsabschluss / Provision

Unser Provi­si­ons­an­spruch ist verdient, sobald der Haupt­ver­trag (Miet-/Kauf­ver­trag) durch unsere Vermitt­lung und/oder aufgrund unseres Nach­weises zustande gekommen ist. Die Provi­sion ist zahlbar sieben Tage nach Rech­nungs­er­tei­lung. Unser Provi­si­ons­an­spruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Haupt­ver­trages zu anderen Bedin­gungen erfolgt, sofern dann der wirt­schaft­liche Erfolg nicht wesent­lich von unserem Angebot abweicht. Die Provi­si­ons­sätze richten sich nach dem am Ort der Immo­bilie übli­chen Provi­si­ons­satz, soweit im Haupt­ver­trag nicht ausdrück­lich ein anderer Provi­si­ons­satz verein­bart ist.

§ 5 Haftungsbeschränkungen / Schadensersatz

Unsere Ange­bote und Infor­ma­tionen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrück­lich anders verein­bart, prüfen wir diese nicht und über­nehmen keinerlei Haftung. Hiervon ausge­nommen sind Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Kunden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers, der Gesund­heit oder aus der Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten (Kardi­nal­pflichten) sowie die Haftung für sons­tige Schäden, die auf einer vorsätz­li­chen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zung der raumgut Immo­bi­lien GmbH, ihrer gesetz­li­chen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruhen. Wesent­liche Vertrags­pflichten sind solche, deren Erfül­lung zur Errei­chung des Zieles des Vertrages notwendig sind. Soweit die Haftung der raumgut Immo­bi­lien GmbH ausge­schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persön­liche Haftung von Arbeit­neh­mern, Vertre­tern und Erfül­lungs­ge­hilfen. Verstößt der Auftrag­geber gegen seine vertrag­li­chen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz der dadurch entstan­denen Auslagen, Kosten und Zeit­auf­wand. Die Verjäh­rungs­frist für die Geltend­ma­chung von Scha­dens- und Aufwen­dungs­er­satz beträgt drei Jahre.

§ 6 Informationspflichten des Auftraggebers

Wir haben Anspruch auf Anwe­sen­heit bei Vertrags­ab­schluss; der Auftrag­geber ist verpflichtet, uns recht­zeitig über Ort und Zeit in Kenntnis zu setzen. Der Auftrag­geber ist verpflichtet, uns unver­züg­lich über den erfolgten Abschluss eines Haupt­ver­trages zu infor­mieren und eine Vertrags­ab­schrift zu über­senden. Nimmt der Auftrag­geber von seinen Vertrags­ab­sichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unver­züg­lich schrift­lich zu verstän­digen. Sofern aufgrund unserer Nach­weis- und/oder Vermitt­lungs­tä­tig­keit direkte Verhand­lungen aufge­nommen werden, ist auf unsere Tätig­keit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhand­lungen ist uns unauf­ge­for­dert und unver­züg­lich schrift­lich mitzu­teilen.

§ 7 Doppeltätigkeit

Die raumgut Immo­bi­lien GmbH ist berech­tigt, auch für den anderen Vertrags­partner provi­si­ons­pflichtig tätig zu werden.

§ 8 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vorste­henden Bestim­mungen ungültig sein oder werden, wird hier­durch die Gültig­keit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Eine unwirk­same Klausel oder eine Rege­lungs­lücke sind durch eine Rege­lung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt. Erfül­lungsort und Gerichts­stand für Voll­kauf­leute ist Düssel­dorf. Aufhe­bung, Ände­rung oder Ergän­zungen dieser AGB, des Makler­ver­trages oder dieses Schrift­form­erfor­der­nisses bedürfen der Schrift­form. Auf diesem Vertrag findet das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts Anwen­dung.

EU-Streitschlichtung

Die Euro­päi­sche Kommis­sion stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E‑Mail-Adresse finden Sie im oberen Bereich von unserem Impressum.