- Ab 1. Januar 2025: Photovoltaikpflicht für Neubauten
- Ab 1. Januar 2026: Pflicht gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden
Zudem gelten folgende Anforderungen:
- Bei Neubauten muss die PV-Anlage mindestens 30% der gesamten Dachfläche abdecken.
- Bei Bestandsgebäuden sind es 30% der geeigneten Dachfläche.
- Für Wohngebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten gibt es eine vereinfachte Pauschalregelung mit einer Leistung von 3 bis 8 kWp.
- Ausnahmen sind möglich, z.B. bei fehlender Eignung der Dachfläche oder Unwirtschaftlichkeit der Anlage.
Auch gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen erfüllen die Vorgabe.
Diese gesetzliche Regelung betrifft langfristig alle Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Umweltamts Düsseldorf:
Installationspflicht von Solaranlagen